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Finanzierung

Finanzierung

Foto: BMF/Photothek

Eine gesicherte Finanzierung der Braunkohlesanierung ist die Grundvoraussetzung für deren Gelingen.

Das zügige Erkennen des Umfangs und der Komplexität der über einen langen Zeitraum zu bewältigenden Aufgaben und die Schaffung eines geeigneten Instrumentariums – des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten, später der Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung – schufen die entscheidende Basis für die langfristige Gestaltung des Großvorhabens.

Nach 1990 rückte die Bewältigung der durch die Stilllegung großer Kapazitäten der ostdeutschen Braunkohlenindustrie entstandenen Herausforderungen im vereinten Deutschland schnell auf die Tagesordnung der Politik. Von Beginn an herrschte ein grundlegender Konsens darüber, dass die Lösung der Probleme, vor allem die Bereitstellung der dazu erforderlichen finanziellen Mittel, nur durch die vereinten Anstrengungen von Bund und Ländern sowie die rasche Einbeziehung aller Beteiligten möglich sein würde.

Der Beginn der Braunkohlesanierung ab 1991 zielte mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) für Zehntausende einerseits auf die zügige Beseitigung besonders eklatanter Umweltbelastungen und die Revitalisierung industriell-gewerblich vorgenutzter Flächen, andererseits auf möglichst große Beschäftigungswirkungen.
Mit dem Abschluss des ersten Verwaltungsabkommens über die Regelung zur Finanzierung der Beseitigung der ökologischen Altlasten (VA I) im Jahr 1992 wurde ein wichtiger Meilenstein für die langfristig kontinuierliche Gestaltung der Prozesse vor allem in der Braunkohlesanierung gesetzt.

Nach dem Ersten ergänzenden Verwaltungsabkommen von 1998 (VA II), dem VA III von 2002, dem VA IV von 2007, dem VA V von 2012 und dem VA VI von 2017 wird ab 2023 das Sechste ergänzende Verwaltungsabkommen (VA VII) die Kontinuität der Braunkohlesanierung für fünf weitere Jahre sichern.

Die Geschichte der Verwaltungsabkommen, in denen das Volumen und die Finanzierungsstruktur der Braunkohlesanierung für den jeweiligen Zeitraum vereinbart wurden, ist ein eindrucksvolles Beispiel des erfolgreichen Herangehens an eine außergewöhnliche gesamtgesellschaftliche Aufgabe. In diesem ökologischen Großprojekt vereinigen sich Bereitschaft zur Übernahme von politischer Verantwortung durch den Bund und die beteiligten Länder mit der hohen Kompetenz bei der materiell-technischen, organisatorischen und finanziellen Ausgestaltung der Prozesse.

Weitere Informationen

Kosten, Ausgaben und Finanzierung der Braunkohlesanierung seit 1991

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